07.10.2021

Forderungen des Bündnisses faire Energiewende zu den Koalitionsverhandlungen für den 20. Deutschen Bundestag

Was wir schnellstmöglich brauchen, um weiter in Deutschland produzieren und Arbeitsplätze und Wertschöpfung sichern zu können:

▪ Die Kosten der Energiewende müssen ab sofort aus dem Bundeshaushalt finanziert werden
▪ Das produzierende Gewerbe muss schnellstmöglich um einen überwiegenden Teil der rein nationalen CO2-Kosten entlastet werden

Die Lage des energieintensiven deutschen Mittelstands

Die im Bündnis faire Energiewende organisierten Branchen des industriellen Mittelstands befürworten die Anstrengungen zum Klimaschutz und zur Energiewende in Deutschland. Der Klimaschutz ist ein sehr wichtiges weltweites Anliegen, das auch die Unternehmen, ihre Mitarbeiter und Familien sehr beschäftigt. Die Unternehmen sind seit vielen Jahren auf dem Weg, ihren ökologischen Fußabdruck zu verkleinern und gleichzeitig die Wünsche der Kunden nach schönen, nützlichen, werthaltigen und langlebigen Produkten umzusetzen. Damit schaffen sie zugleich gute Arbeitsplätze und sichern so das Einkommen vieler tausend Familien in Deutschland.

Die Unternehmen stehen allerdings mit ihren Produkten auch in einem intensiven EU-weiten und internationalen Wettbewerb. Das gilt für Exporte von Deutschland in die Welt, aber auch für Importe, die von ausländischen Unternehmen nach Deutschland kommen. Für beides gilt, dass in Deutschland hergestellte Produkte zwar Premiumprodukte sind und damit auch ein etwas höherer Preis für sie erzielt werden kann. Allerdings sind diesem Premiumpreis 2 Grenzen gesetzt und letztlich müssen die Standortbedingungen in Deutschland so sein, dass eine industrielle Produktion hier weiterhin möglich ist.

Stromkosten in Deutschland sind seit Jahren nicht mehr wettbewerbsfähig

Diese Bedingung ist in Bezug auf die Stromkosten schon seit vielen Jahren nicht mehr erfüllt, denn diese sind seit Langem im internationalen Vergleich viel zu hoch. Hauptursache dafür ist die Entscheidung Deutschlands, die Energiewende fast ausschließlich über den Strompreis zu finanzieren. Dabei fallen allein durch die EEG-Umlage Mehrkosten an, die dem gesamten Strompreis in wichtigen Wettbewerbsländern entsprechen.

Die einzig systematisch saubere und praxistaugliche Lösung des Kostenproblems ist die vollständige Übernahme aller Kosten der Energiewende von der Stromrechnung in den Bundeshaushalt.

Die neue Bundesregierung, die sie tragenden Fraktionen und die Bundesländer müssen in Anbetracht der historischen Herausforderungen durch die Folgen der Corona-Pandemie und den Klimawandel endlich den seit Langem überfälligen Schritt gehen und die Finanzierung der Energiewende aus dem Bundeshaushalt auf den Weg bringen. Dazu ist neben der vollständigen Finanzierung der EEG-Kosten auch mindestens ein Teil der Netznutzungsentgelte aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Zudem sollte die Stromsteuer auf die EU-rechtlich zulässige Mindesthöhe abgesenkt werden.

Rein nationale CO2-Preise gefährden Unternehmen

Seit dem 1. Januar 2021 gibt es eine Bepreisung des CO2-Ausstoßes durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Für jede Tonne CO2 aus Brennstoffen wie Erdgas oder Heizöl fallen in Deutschland Mehrkosten in Höhe von 25 Euro an, was zu Erhöhungen der Energiekosten der Unternehmen um bis zu 20 Prozent führt. Eine solche Erhöhung kann bei den vorhandenen geringen Gewinnmargen vieler Unternehmen zur Folge haben, dass diese in die Verlustzone geraten und evtl. sogar insolvenzgefährdet sind. Dazu kommt, dass diese Kosten bis 2025 auf 55 Euro/t ansteigen sollen und sich damit mehr als verdoppeln werden.

Mit dem BEHG wurde in einem hohen Tempo ein neues rein nationales System einer CO2- Bepreisung eingeführt, ohne zuvor eine intensive Abschätzung der Folgen für die betroffenen Unternehmen vorzunehmen. Diese wurden unmittelbar mit der neuen Belastung konfrontiert und zunächst einmal mit den Folgen allein gelassen. Die Bundesregierung hat zwar kurz vor Ende der abgelaufenen Legislaturperiode noch die sog. Brennstoffemissionshandel-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) verabschiedet, um die Unternehmen von einem Teil der CO2- Mehrkosten zu entlasten. Diese Verordnung ist jedoch keinesfalls ausreichend, um die Unternehmen vor Wettbewerbsnachteilen zu schützen.

Um einen wirksamen Carbon-Leakage-Schutz für die mittelständischen Industrieunternehmen auf dem vernünftigsten, effizientesten und schnellsten Weg zu erreichen, muss das gesamte produzierende Gewerbe schnellstmöglich von einem überwiegenden Teil der rein nationalen CO2-Kosten entlastet werden.

Keine klimaneutrale Produktion ohne erneuerbaren Strom, Brennstoffe und ausgebaute Infrastruktur

Das produzierende Gewerbe kann ohne bezahlbare und verlässlich verfügbare Energieträger wie grünen Strom, Wasserstoff, Biogas oder feste Biomasse und die dafür nötigen Versorgungsleitungen nicht zu einer klimaneutralen Transformation der Wirtschaft beitragen. Lenkungsinstrumente, wie die CO2-Bepreisung, können nur dann sinnvoll auf das produzierende Gewerbe wirken, wenn eine im Wesentlichen auf erneuerbare Energien 3 aufbauende, sichere Energieversorgung sowie die dafür nötige Netz- und Speicherinfrastruktur geschaffen sind.

 

 

Wirksame Klimapolitik und Schutz europäischer Wertschöpfung: Fachvereinigung fordert Rücknahme der CBAM-Verordnung und Einführung eines European Content Regimes

Die EU-Kommission hat eine mögliche Erweiterung des für emissionsintensive Grundgüter eingerichteten europäischen CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) auf bestimmte den von der CBAM-Verordnung (EU) 2023/956 erfassten Gütern nachgelagerte Sektoren angekündigt – vorbehaltlich der Umsetzbarkeit.

Die Fachvereinigung hat bereits vor Einführung des CBAM auf die Risiken des eingeschränkten Anwendungsbereiches und steigender CO2-Preise hingewiesen und setzt sich auch in der nun laufenden Anhörung erneut für eine Rücknahme der CBAM-Verordnung und die Einführung eines European Content Regimes zum Schutz der stahlgebundenen Wertschöpfungsketten in Europa ein.

 Position der Fachvereinigung 

 

 

 

Bündnis faire Energiewende zum Industriestrompreis nach CISAF

Die Europäische Kommission hat am 25. Juni 2025 ihren neuen Beihilferahmen, den „Clean Industrial Deal State Aid Framework – „CISAF“ veröffentlicht. Der neue Beihilferahmen ersetzt den „Temporary Crisis and Transition Framework“ und gilt bis zum 31. Dezember 2030.  Die Regelungen ergänzen die sonstigen Beihilfeleitlinien und -rahmen der Kommission, wie insbesondere die Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) und erlauben den Mitgliedsstaaten nun unter anderem die Einführung eines sogenannten Industriestrompreises.

Der energieintensive Mittelstand in Deutschland bezahlt mit die höchsten Energiekosten weltweit und steht mit seinen Produkten im internationalen Wettbewerb. Im Transformationsprozess zur klimaneutralen Energieversorgung ist bis auf Weiteres nicht mit sinkenden Strompreisen zu rechnen.

Zudem befassen sich viele energieintensive Mittelständler mit Strategien zur Dekarbonisierung der Prozesswärme über eine direkte Elektrifizierung. Eine solche Direktelektrifizierung hat einen deutlich erhöhten Strombedarf zur Folge.

Doch auch die neuen Beihilfeleitlinien bringen vielen Unternehmen keine Abhilfe. Neben dem eingeschränkten Kreis der Beihilfeberechtigten sind die Einschränkungen auf 50 % des Verbrauches und davon 50 % der Kosten mit einer Begrenzung auf max. 5 ct/kWh vollkommen unzureichend. Bei hohem bürokratischem Aufwand liegen die Entlastungen für viele Unternehmen daher bei unter 2 % der tatsächlichen Gesamtkosten.

Das Bündnis faire Energiewende hat sich daher mit einer Stellungnahme an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und an die energiepolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen gewandt. Die Stellungnahme finden Sie hier.

 

 

 

 

Zukunftspreis Kaltwalzer

Zukunftspreis Kaltwalzer zeichnet Forschungsprojekt der RWTH Aachen zur Entwicklung einer prozessintegrierten Eigenschaftsregelung kaltgewalzter Bandstähle aus.

Am 03. Juni 2025 wurde erstmalig der Zukunftspreis Kaltwalzer verliehen. Der Preis zeichnet Innovationen rund um kaltgewalzte Präzisionsstähle, deren Herstellung oder Verwendung aus und ging für die Ausschreibungsrunde 2024 an eine Kooperation der Institute für Bildsame Formgebung und Regelungstechnik der RWTH Aachen. Lesen Sie mehr …

 

 

 

Erklärung der deutschen Wirtschaft zu Koalitionsverhandlungen

In der Schlussphase der Koalitionsverhandlungen haben der BDI und seine Mitgliedsverbände einen erneuten Appell an die Koalitionäre Union und SPD gerichtet, die strukturellen und wirtschaftsfeindlichen Standortprobleme ernst zu nehmen und in der neuen Legislatur zügig und entschlossen anzugehen.

  Positionspapier

 

 

Wirtschaftskrise ist jetzt!

 

Fachvereinigung und WSM unterstützen Wirtschaftswarntag am 29. Januar 2025 in Berlin

Unser Wirtschaftsstandort und hunderttausende Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel. Die Politik des letzten Jahrzehnts hat Deutschland in die Standortkrise geführt: überhöhte Steuern und Energiepreise, Energiekrise und erdrückende Bürokratie. Gemeinsam mit mittlerweile mehr als hundert Wirtschaftsverbänden rufen wir am 29. Januar 2025 zu einem bundesweiten Wirtschaftswarntag auf. Die Wirtschaft fordert von den Parteien, die Stärkung der deutschen Wettbewerbsfähigkeit in den Mittelpunkt des Wahlkampfs zu rücken und eine entschlossene Wirtschaftswende nach der Bundestagswahl.

Eine zentrale Kundgebung ab 13.00 Uhr am Brandenburger Tor in Berlin wird von bundesweiten Aktionen der Verbände und Unternehmen flankiert. Erfahren Sie mehr unter WIRTSCHAFTSWARNTAG.

 Unsere Forderungen an die Politik