30.10.2023

Am 24.10.2023 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ein Strategiepapier für eine „Industriepolitik in der Zeitenwende“ veröffentlicht.

Mit dem Festhalten an seinem Vorschlag für einen Brückenstrompreis und dem Erhalt des Spitzenausgleichs vertritt das BMWK grundsätzlich die richtige politische Strategie zur Unterstützung der deutschen Industrie. Auch die Fachvereinigung setzt sich für den Stahl- und Industriestandort Deutschland ein und unterstützt die Forderung der Stahl- und Grundstoffindustrie nach einem Brückenstrompreis. Die Empfehlungen einiger beratender Ökonomen, die Abwanderung energieintensiver Industrien aufgrund einer perspektivisch zu erwartenden Energieverknappung und nicht wettbewerbsfähiger Energiepreise regelrecht zu forcieren, lehnen wir nachdrücklich ab.

Um jedoch auch die der Stahlerzeugung nachgelagerte stahlgebundene Wertschöpfungskette in Deutschland zu erhalten, benötigen auch die Stahlabnehmer wettbewerbsfähige Energiepreise. Alle in Deutschland ansässigen Unternehmen schultern insbesondere aufgrund erheblicher staatlicher Abgaben im internationalen Vergleich nachweislich unverhältnismäßig hohe Energiepreise.

Neben den von den Unternehmen umgesetzten Maßnahmen zur Optimierung der Energieeffizienz kann ein temporärer Industriestrompreis das produzierende Gewerbe dabei unterstützen, einen Teil der hohen Energiekosten bis zu einer erst mittel- bis langfristig zu erwartenden Erweiterung des Angebotes an Strom aus regenerativen Energien oder einer Überarbeitung der Netzentgeltsystematik zu kompensieren. Die Finanzierung der Netzentgelte aus dem Bundeshaushalt könnte eine zusätzliche Option für die zügige Implementierung eines international wettbewerbsfähigen Energiepreisniveaus sein.

Auch bei der Energiesteuer bleibt das Strategiepapier des BMWK hinter den Erwartungen der mittelständischen Industrie zurück; der Erhalt des Spitzenausgleichs für energieintensive Unternehmen ist hingegen zu begrüßen.

Zur Beförderung der Klimaneutralität setzt das BMWK weiterhin auf CO2-Bepreisung und Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Doch ein europäischer Grenzausgleichsmechanismus für Exporte ist bis dato nicht absehbar und die mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz seit 2021 bislang ausschließlich in Deutschland eingeführte CO2-Bepreisung benachteiligt die Unternehmen der sog. kleinen Industrie bereits im innereuropäischen Wettbewerb. Der nationale Emissionshandel sollte daher mindestens bis zur vollständigen Revision des Europäischen Emissionshandelssystems im Jahr 2027 ausgesetzt werden.

Eine die industrielle Transformation auf nationaler und europäischer Ebene zwischenzeitlich stringent flankierende Regulierung macht die den Transformationsprozess unnötig verteuernden staatlichen CO2-Abgaben im Grunde jedoch heute schon gänzlich obsolet.

Die vom BMWK benannten strategischen Ansätze zur Sicherung einer ausreichenden Anzahl von Fachkräften, für den Bürokratieabbau und die Implementierung grüner Leitmärkte müssen sich erst an ihrer Umsetzung messen lassen und bedürfen weiterer Konkretisierungen. Immerhin sind mit dem am 25.10.2023 vom Bundeskabinett beschlossenen Sonderbericht und dem Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 30. August 2023 zu einem Eckpunktepapier für ein viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) bereits konkrete Maßnahmen zum Bürokratieabbau zu erwarten.

 Industriepolitik in der Zeitenwende

 

 

 

Green Jobs – Die mittelständische Industrie

24. Juli 2024

Die klimaneutrale Zukunft mitgestalten – für die Gen Z ein wichtiges Thema. Wer technische Fächer studiert, hat beste Chancen, bei der Transformation dabei zu sein: Auf potenzielle Absolventen dieser Studiengänge warten Arbeitsplätze in mittelständischen Industrieunternehmen, die Lösungen für klimabewusste Produkte liefern. Rotorwellen für Elektromobile etwa. Oder Teile für Windräder. Doch die Studierendenzahlen in den sog. MINT-Studiengängen sind rückläufig.

Für eine Trendwende ist auch die Politik gefordert: Sie muss mittelständische Industrieunternehmen am Standort Deutschland wettbewerbsfähig halten – nur dann sind sie attraktive Arbeitgeber. „Wir brauchen wieder ein positives Bild der Industrie, damit wertvolles Know-how im Land bleibt. Und Deutschland auch weiterhin eine führende Industrienation mit vielen Hunderttausenden Arbeitsplätzen ist“, so der WSM-Hauptgeschäftsführer Christian Vietmeyer.

Mehr dazu in der  WSM Pressemitteilung  oder im WSM-Pressebereich.

 

 

Aktuelle Studie der Klimaschutzorganisation Sandbag sieht europäische Stahlhersteller und -verarbeiter durch CBAM stärker bedroht als Importeure aus Drittstaaten

Eine aktuellen Studie der Klimaschutzorganisation kommt zu dem Ergebnis, dass der Europäische CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) europäische Stahlhersteller und -verarbeiter stärker gefährdet, als CBAM-pflichtige Importeure.

Steigende CO2-Preise im europäischen Emissionshandel und angepasste Zölle führen für europäische Stahlverarbeiter zu höheren Einkaufs- und Importpreisen, der Wettbewerb verlagert sich auf Fertigerzeugnisse außerhalb des CBAM-Schutzregimes. Diese können dann zu niedrigeren Preisen in die Europäische Union importiert werden und verursachen damit einen unerwünschten Carbon-Leakage-Effekt in CBAM-pflichtigen Sektoren. Lt. Sandbag soll die CBAM-Verordnung überarbeitet werden können. Die Stahl verarbeitenden Industrien begegnen einer mögliche Erweiterung des Geltungsbereichs aufgrund der Komplexität der Berichterstattung und der langwierigen Umsetzung mit großer Skepsis. Die ersten Carbon-Leakage-Effekte sind bereits eingetreten.

Sandbag-Studie 

 

 

 

Europäischer Dachverband der Industrie Business Europe empfiehlt strategische Überprüfung der europäischen Energie- und Klimapolitik

Fallstudien u.a. für den Sektor Stahl lassen erwarten, dass energieintensive Industrien in Europa im Jahr 2030 im Vergleich zur Produktion in den USA oder China nicht wettbewerbsfähig sein werden. Lt. Studie müssen die Effekte des CBAM einem kontinuierlichen Monitoring unterzogen, das Instrument ggf. angepasst werden. Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus ist allerdings nicht dazu geeignet, die Differenzen bei den Energiepreisen zu kompensieren. Zur Verringerung der Energiepreislücke zwischen der EU und Drittstaaten und zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit sind ein massiver Ausbau erneuerbarer und kohlenstoffarmer Erzeugungskapazitäten sowie zusätzliche politische Maßnahmen und ein unterstützender Rechtsrahmen erforderlich.

Weitere Informationen: rebooteurope.eu

 

 

 

Produktion der Stahl- und Metallverarbeiter sinkt weiter: „Für mehr Dynamik muss deutlich mehr ins Wachstumspaket“

  • Produktion und Auftragseingang verlieren weiter – stärkere Impulse nötig
  • Netzentgelte: Senkung schwammig und zu knapp
  • Infrastruktur: Straße und Schiene – keine Aussagen zur Finanzierung des Ausbaus
  • Bürokratie: Entlastungen unkonkret

Düsseldorf/Hagen, 10. Juli 2024.

„Das Wachstumspaket ist ein Anfang – mehr nicht. Wir vermissen eine spürbare Senkung der Netzentgelte. Außerdem fehlen klare Aussagen: zum Bürokratieabbau genauso wie zur Finanzierung des Infrastrukturausbaus“, kommentiert der Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung. Der Kompromiss der Ampel kam zeitgleich mit dem besorgniserregenden Produktionsindex der WSM-Branchen für den Mai: Er belegt gegenüber dem Vorjahresmonat ein zweistelliges Minus beim Auftragseingang und eine um 8,6 Prozent schwächere Produktion. Der Negativtrend setzt sich fort und zeigt: Für mehr Dynamik im industriellen Mittelstand muss die Politik deutlich mehr ins Wachstumspaket packen.

WSM-Presseinformation

 

 

 

Geschäftsklima im Juni

02. Juli 2024

Der ifo-Geschäftsklimaindex der Stahl und Metall verarbeitenden Unternehmen in Deutschland ist nach kurzem Aufwärtstrend leider erneut gesunken - saldiert um insgesamt 3,1 Punkte. Beide Indexkomponenten gaben nach: die Lageeinschätzung um 1,9 Punkte, die Zukunftserwartungen sogar um 4,3 Saldenpunkte. Die Hoffnungen auf eine Besserung der konjunkturellen Entwicklung konnten sich nicht verfestigen, es fehlt weiterhin an positiven Impulsen durch Nachfrage und Investitionstätigkeit. Politische Manöver wie das Wachstumschancengesetz, die temporäre Absenkung der Stromsteuer oder das Bürokratieentlastungsgesetz IV vermögen keinen konjunkturellen Aufschwung anzustoßen.

 

   WSM Geschäftsklima   ArGeZ Geschäftsklima
   ifu Geschäfsklima   ArGeZ PM