29.09.2020

Voraussichtlich am 8. Oktober soll der Deutsche Bundestag über die Änderung des BEHG beschließen. Es geht um die Erhöhung von 10€/t CO2 auf 25€/t CO2 und um die Verordnung zur Kompensation nach § 11 Abs. 3 BEHG (Carbon Leakage-Schutz). Diesen Schutz fordern wir dringend für den industriellen Mittelstand ein. Es liegt zwar ein Eckpunktepapier des Bundesumweltministeriums dafür vor, das ist aber unzureichend. Die Gründe entnehmen Sie bitte dem beigefügten Positionspapier unseres Bündnisses Faire Energiewende, das wir bereits an zuständige Bundestagsabgeordnete gesendet haben.

Es wäre sehr hilfreich, wenn auch ausgewählte Mitgliedsunternehmen aus Ihren Verbänden – die einen im Verhältnis zur Wertschöpfung hohen Gasverbrauch haben - einen Brief an ihren Wahlkreisabgeordneten noch in dieser Woche senden könnten. Das angefügte Positionspapier könnte einem solchen persönlichen Schreiben angefügt werden.

Falls auch Sie Bundestagsabgeordnete aus Ihrem Wahlkreis auf das Thema Eckpunkten einer Carbon-Leakage Verordnung im BEHG ansprechen möchten, können Sie den unten formulierten Textvorschlag mit dem angefügten Papier nutzen. Das vorliegende Eckpunkte-Papier des BMU für eine dringend notwendige Entlastungsverordnung nach § 11 Abs. 3 BEHG ist jedenfalls unzureichend. Der Bundestag darf die Änderung des BEHG am 8.10. deshalb nicht beschließen.

 

Sehr geehrte(r)…

 am 8.10. soll der Deutsche Bundestag über die Änderungen zum Brennstoffemissionshandelsgesetz beschließen. Die Bundesregierung hat Eckpunkte für eine Verordnung im Brennstoffemissionshandel beschlossen, die Carbon-Leakage verhindern und somit wirksamen Klimaschutz sicherstellen sollen. Dies ist im Grundsatz zu begrüßen, allerdings wird das Ziel nicht erreicht. Daher darf der Bundestag auf dieser Grundlage nicht den auf 25 €/Tonne erhöhten CO₂-Preis für 2021 beschließen. Erst wenn ein wirksamer Carbon-Leakage-Schutz in Form einer beihilferechtlich genehmigten Verordnung organisiert ist, darf die CO₂-Bepreisung beginnen. Andernfalls beschließt das Parlament die Deindustrialisierung Deutschlands und ein Industrieförderprogramm für unsere Nachbarländer.

 Die Bundesregierung hat sich im Herbst 2019 entschieden, den Klimaschutz in Deutschland durch die Einführung eines neuen nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) weiter voran zu treiben. Dadurch sollen insbesondere die Bereiche Gebäude und Verkehr einen erheblich größeren Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen leisten als bisher. Durch die Einführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) müssen die Inverkehrbringer von Brennstoffen CO2-Zertifikate erwerben. Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden dann mit der Brennstoffrechnung an die Kunden auch aus der mittelständischen Industrie weitergegeben.

 § 11 Abs. 3 BEHG sieht bislang vor, dass die Vermeidung von Carbon-Leakage und der Erhalt der EU-weiten und internationalen Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen durch die Bundesregierung zu regeln ist, wobei ein Vorrang der finanziellen Unterstützung klimafreundlicher Investitionen postuliert wird.

 Dieser Carbon-Leakage-Schutz ist dringend notwendig, da von den nationalen CO₂-Preisen vorrangig kleine und mittelständische Unternehmen betroffen sein werden, für die der CO₂-Preis einen Wettbewerbsnachteil in einem Binnenmarkt bedeutet. Gerade diejenigen Unternehmen, die weder die technischen noch die finanziellen Möglichkeiten haben, auf den Preis zu reagieren, sind vom Risiko der Abwanderung betroffen. Dieses hohe Carbon-Leakage-Risiko ist mittlerweile unumstritten und auch Grundlage für das nun vorliegende Eckpunktepapier.

Leider zeigt das Papier noch keinen hinreichenden Lösungsweg für das hohe Carbon-Leakage-Risiko auf. Vielmehr verdeutlichen die bisherigen Ansätze die hohe Komplexität und die damit einhergehenden zahlreichen Unsicherheiten.  Dies gilt insbesondere für ein System, welches in der Praxis weltweit noch nie erprobt wurde. Das Eckpunktpapier bietet daher keine Grundlage, um den Risiken des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) zu begegnen und erst recht nicht, um einen höheren CO₂-Preis zu beschließen.

Das Positionspapier des Bündnisses faire Energiewende (www.faire-energiewende.de), zu dem auch unser Dachverband WSM gehört, zu den Eckpunkten der Carbon-Leakage Verordnung im BEHG füge ich an.

Ich möchte Sie dringend bitten, der Gesetzänderung noch nicht zuzustimmen. Andernfalls besteht eine erhebliche Gefahr, dass für unser Unternehmen gar kein oder kein wirksamer Schutz kommt und wir die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber unseren europäischen Nachbarn ab dem nächsten Jahr verlieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Green Jobs – Die mittelständische Industrie

24. Juli 2024

Die klimaneutrale Zukunft mitgestalten – für die Gen Z ein wichtiges Thema. Wer technische Fächer studiert, hat beste Chancen, bei der Transformation dabei zu sein: Auf potenzielle Absolventen dieser Studiengänge warten Arbeitsplätze in mittelständischen Industrieunternehmen, die Lösungen für klimabewusste Produkte liefern. Rotorwellen für Elektromobile etwa. Oder Teile für Windräder. Doch die Studierendenzahlen in den sog. MINT-Studiengängen sind rückläufig.

Für eine Trendwende ist auch die Politik gefordert: Sie muss mittelständische Industrieunternehmen am Standort Deutschland wettbewerbsfähig halten – nur dann sind sie attraktive Arbeitgeber. „Wir brauchen wieder ein positives Bild der Industrie, damit wertvolles Know-how im Land bleibt. Und Deutschland auch weiterhin eine führende Industrienation mit vielen Hunderttausenden Arbeitsplätzen ist“, so der WSM-Hauptgeschäftsführer Christian Vietmeyer.

Mehr dazu in der  WSM Pressemitteilung  oder im WSM-Pressebereich.

 

 

Aktuelle Studie der Klimaschutzorganisation Sandbag sieht europäische Stahlhersteller und -verarbeiter durch CBAM stärker bedroht als Importeure aus Drittstaaten

Eine aktuellen Studie der Klimaschutzorganisation kommt zu dem Ergebnis, dass der Europäische CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) europäische Stahlhersteller und -verarbeiter stärker gefährdet, als CBAM-pflichtige Importeure.

Steigende CO2-Preise im europäischen Emissionshandel und angepasste Zölle führen für europäische Stahlverarbeiter zu höheren Einkaufs- und Importpreisen, der Wettbewerb verlagert sich auf Fertigerzeugnisse außerhalb des CBAM-Schutzregimes. Diese können dann zu niedrigeren Preisen in die Europäische Union importiert werden und verursachen damit einen unerwünschten Carbon-Leakage-Effekt in CBAM-pflichtigen Sektoren. Lt. Sandbag soll die CBAM-Verordnung überarbeitet werden können. Die Stahl verarbeitenden Industrien begegnen einer mögliche Erweiterung des Geltungsbereichs aufgrund der Komplexität der Berichterstattung und der langwierigen Umsetzung mit großer Skepsis. Die ersten Carbon-Leakage-Effekte sind bereits eingetreten.

Sandbag-Studie 

 

 

 

Europäischer Dachverband der Industrie Business Europe empfiehlt strategische Überprüfung der europäischen Energie- und Klimapolitik

Fallstudien u.a. für den Sektor Stahl lassen erwarten, dass energieintensive Industrien in Europa im Jahr 2030 im Vergleich zur Produktion in den USA oder China nicht wettbewerbsfähig sein werden. Lt. Studie müssen die Effekte des CBAM einem kontinuierlichen Monitoring unterzogen, das Instrument ggf. angepasst werden. Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus ist allerdings nicht dazu geeignet, die Differenzen bei den Energiepreisen zu kompensieren. Zur Verringerung der Energiepreislücke zwischen der EU und Drittstaaten und zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit sind ein massiver Ausbau erneuerbarer und kohlenstoffarmer Erzeugungskapazitäten sowie zusätzliche politische Maßnahmen und ein unterstützender Rechtsrahmen erforderlich.

Weitere Informationen: rebooteurope.eu

 

 

 

Produktion der Stahl- und Metallverarbeiter sinkt weiter: „Für mehr Dynamik muss deutlich mehr ins Wachstumspaket“

  • Produktion und Auftragseingang verlieren weiter – stärkere Impulse nötig
  • Netzentgelte: Senkung schwammig und zu knapp
  • Infrastruktur: Straße und Schiene – keine Aussagen zur Finanzierung des Ausbaus
  • Bürokratie: Entlastungen unkonkret

Düsseldorf/Hagen, 10. Juli 2024.

„Das Wachstumspaket ist ein Anfang – mehr nicht. Wir vermissen eine spürbare Senkung der Netzentgelte. Außerdem fehlen klare Aussagen: zum Bürokratieabbau genauso wie zur Finanzierung des Infrastrukturausbaus“, kommentiert der Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung. Der Kompromiss der Ampel kam zeitgleich mit dem besorgniserregenden Produktionsindex der WSM-Branchen für den Mai: Er belegt gegenüber dem Vorjahresmonat ein zweistelliges Minus beim Auftragseingang und eine um 8,6 Prozent schwächere Produktion. Der Negativtrend setzt sich fort und zeigt: Für mehr Dynamik im industriellen Mittelstand muss die Politik deutlich mehr ins Wachstumspaket packen.

WSM-Presseinformation

 

 

 

Geschäftsklima im Juni

02. Juli 2024

Der ifo-Geschäftsklimaindex der Stahl und Metall verarbeitenden Unternehmen in Deutschland ist nach kurzem Aufwärtstrend leider erneut gesunken - saldiert um insgesamt 3,1 Punkte. Beide Indexkomponenten gaben nach: die Lageeinschätzung um 1,9 Punkte, die Zukunftserwartungen sogar um 4,3 Saldenpunkte. Die Hoffnungen auf eine Besserung der konjunkturellen Entwicklung konnten sich nicht verfestigen, es fehlt weiterhin an positiven Impulsen durch Nachfrage und Investitionstätigkeit. Politische Manöver wie das Wachstumschancengesetz, die temporäre Absenkung der Stromsteuer oder das Bürokratieentlastungsgesetz IV vermögen keinen konjunkturellen Aufschwung anzustoßen.

 

   WSM Geschäftsklima   ArGeZ Geschäftsklima
   ifu Geschäfsklima   ArGeZ PM