29.09.2020

Voraussichtlich am 8. Oktober soll der Deutsche Bundestag über die Änderung des BEHG beschließen. Es geht um die Erhöhung von 10€/t CO2 auf 25€/t CO2 und um die Verordnung zur Kompensation nach § 11 Abs. 3 BEHG (Carbon Leakage-Schutz). Diesen Schutz fordern wir dringend für den industriellen Mittelstand ein. Es liegt zwar ein Eckpunktepapier des Bundesumweltministeriums dafür vor, das ist aber unzureichend. Die Gründe entnehmen Sie bitte dem beigefügten Positionspapier unseres Bündnisses Faire Energiewende, das wir bereits an zuständige Bundestagsabgeordnete gesendet haben.

Es wäre sehr hilfreich, wenn auch ausgewählte Mitgliedsunternehmen aus Ihren Verbänden – die einen im Verhältnis zur Wertschöpfung hohen Gasverbrauch haben - einen Brief an ihren Wahlkreisabgeordneten noch in dieser Woche senden könnten. Das angefügte Positionspapier könnte einem solchen persönlichen Schreiben angefügt werden.

Falls auch Sie Bundestagsabgeordnete aus Ihrem Wahlkreis auf das Thema Eckpunkten einer Carbon-Leakage Verordnung im BEHG ansprechen möchten, können Sie den unten formulierten Textvorschlag mit dem angefügten Papier nutzen. Das vorliegende Eckpunkte-Papier des BMU für eine dringend notwendige Entlastungsverordnung nach § 11 Abs. 3 BEHG ist jedenfalls unzureichend. Der Bundestag darf die Änderung des BEHG am 8.10. deshalb nicht beschließen.

 

Sehr geehrte(r)…

 am 8.10. soll der Deutsche Bundestag über die Änderungen zum Brennstoffemissionshandelsgesetz beschließen. Die Bundesregierung hat Eckpunkte für eine Verordnung im Brennstoffemissionshandel beschlossen, die Carbon-Leakage verhindern und somit wirksamen Klimaschutz sicherstellen sollen. Dies ist im Grundsatz zu begrüßen, allerdings wird das Ziel nicht erreicht. Daher darf der Bundestag auf dieser Grundlage nicht den auf 25 €/Tonne erhöhten CO₂-Preis für 2021 beschließen. Erst wenn ein wirksamer Carbon-Leakage-Schutz in Form einer beihilferechtlich genehmigten Verordnung organisiert ist, darf die CO₂-Bepreisung beginnen. Andernfalls beschließt das Parlament die Deindustrialisierung Deutschlands und ein Industrieförderprogramm für unsere Nachbarländer.

 Die Bundesregierung hat sich im Herbst 2019 entschieden, den Klimaschutz in Deutschland durch die Einführung eines neuen nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) weiter voran zu treiben. Dadurch sollen insbesondere die Bereiche Gebäude und Verkehr einen erheblich größeren Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen leisten als bisher. Durch die Einführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) müssen die Inverkehrbringer von Brennstoffen CO2-Zertifikate erwerben. Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden dann mit der Brennstoffrechnung an die Kunden auch aus der mittelständischen Industrie weitergegeben.

 § 11 Abs. 3 BEHG sieht bislang vor, dass die Vermeidung von Carbon-Leakage und der Erhalt der EU-weiten und internationalen Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen durch die Bundesregierung zu regeln ist, wobei ein Vorrang der finanziellen Unterstützung klimafreundlicher Investitionen postuliert wird.

 Dieser Carbon-Leakage-Schutz ist dringend notwendig, da von den nationalen CO₂-Preisen vorrangig kleine und mittelständische Unternehmen betroffen sein werden, für die der CO₂-Preis einen Wettbewerbsnachteil in einem Binnenmarkt bedeutet. Gerade diejenigen Unternehmen, die weder die technischen noch die finanziellen Möglichkeiten haben, auf den Preis zu reagieren, sind vom Risiko der Abwanderung betroffen. Dieses hohe Carbon-Leakage-Risiko ist mittlerweile unumstritten und auch Grundlage für das nun vorliegende Eckpunktepapier.

Leider zeigt das Papier noch keinen hinreichenden Lösungsweg für das hohe Carbon-Leakage-Risiko auf. Vielmehr verdeutlichen die bisherigen Ansätze die hohe Komplexität und die damit einhergehenden zahlreichen Unsicherheiten.  Dies gilt insbesondere für ein System, welches in der Praxis weltweit noch nie erprobt wurde. Das Eckpunktpapier bietet daher keine Grundlage, um den Risiken des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) zu begegnen und erst recht nicht, um einen höheren CO₂-Preis zu beschließen.

Das Positionspapier des Bündnisses faire Energiewende (www.faire-energiewende.de), zu dem auch unser Dachverband WSM gehört, zu den Eckpunkten der Carbon-Leakage Verordnung im BEHG füge ich an.

Ich möchte Sie dringend bitten, der Gesetzänderung noch nicht zuzustimmen. Andernfalls besteht eine erhebliche Gefahr, dass für unser Unternehmen gar kein oder kein wirksamer Schutz kommt und wir die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber unseren europäischen Nachbarn ab dem nächsten Jahr verlieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

WSM PM: Raus aus dem Krisenmodus, rein in die Zukunft

23.05.2023

Mittelständische Industriepolitik braucht Blick nach vorn – auch beim Strompreis

• Konjunktur in der mittelständischen Industrie: sinkende Produktion, 16 Prozent weniger Aufträge
• Branchen brauchen jetzt Planungssicherheit und verlässliche Randbedingungen
• WSM fordert Industriestrompreis von vier Cent für alle – nicht nur Energieintensive
• „Für die meisten Betriebe ist Elektrifizierung der einzige Weg zur Defossilierung“

Der Industriehimmel ist grau: Auftragslage und Produktion sind im ersten Quartal 2023 rückläufig, der Vergleich zum Vorjahr ist negativ. In den Branchen des Wirtschaftsverbands Stahl- und Metallverarbeitung (WSM) sanken die Bestellungen um 16 Prozent gegenüber dem ersten Viertel 2022. Der diskutierte Industriestrompreis von sechs Cent für energieintensive Unternehmen bringt keine flächendeckende Aufheiterung, weil zu viele auf der Strecke bleiben. „Der Brückenstrompreis darf maximal vier Cent betragen, darf keine Auflagen und Hürden haben und muss alle Industrieunternehmen mitnehmen“, fordert WSMHauptgeschäftsführer Christian Vietmeyer. „Nur mit bezahlbarer Energie und massivem Bürokratieabbau kommen Industrieunternehmen zurück auf den Wachstumspfad“, ergänzt Holger Ade, Leiter Wirtschafts- und Energiepolitik beim WSM.

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WMS PM: Der „Doppel-Wumms“ ist kein Kracher

04.05.2023

Die Strompreisbremse kommt bei vielen Industrieunternehmen nicht an. Das zeigt eine WSM-Umfrage

• 49 Prozent der Industrieunternehmen einer WSM-Umfrage beantragen keine Strompreisbremse
• Angst vor Nachzahlungen und Bürokratie
• Preisgrenzen für viele zu hoch – Bremsen greifen nicht

Spürt die Industrie den „Doppel-Wumms“ der Energiepreisbremsen? Ein Kracher ist er laut einer Umfrage des Wirtschaftsverbands Stahl- und Metallverarbeitung (WSM) jedenfalls nicht: 49 Prozent der Teilnehmer haben die Bremse gar nicht beantragt, weitere 10 Prozent nur teilweise. Aus Unsicherheit, Angst vor Nachzahlungen, wegen bürokratischer Hürden. Und auch, weil die eigenen Bezugstarife unter den Preisgrenzen der Bremse liegen und sie wirkungslos machen. Der WSM fordert daher: „Die Politik muss das kurzfristige Notfallinstrument ‚Energiepreisbremse‘ in ein langfristiges Werkzeug überführen. Wir brauchen ein Instrument, das der mittelständischen Industrie dauerhaft und verlässlich Zugang zur regenerativen Energieversorgung sichert – zu wettbewerbsfähigen Preisen.“

Nicht planbar: Unternehmen sollen „Geld beiseitelegen
An der Verlässlichkeit hapert es noch: „Leider können wir an dieser Umfrage nicht teilnehmen, da wir seit Januar keine Abrechnungen mehr von unserem Versorger bekommen haben“, scheibt ein Mitgliedsunternehmen. Sein Versorger sei mit der Umsetzung der Energiepreisbremse vollkommen überfordert. „Wir sollen einfach Geld beiseitelegen“, so der Unternehmer. „Wie soll er so planen?“, fragt Holger Ade, Leiter Wirtschafts- und Energiepolitik beim WSM.

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WSM PM: Der Industriestrompreis muss schnell kommen – für alle

09.03.2023

• WSM begrüßt heutigen Aktionstag der IG Metall für bezahlbaren Industriestrom

• Tarif muss aber für alle Industrieunternehmen gelten – nicht nur für „energieintensive“

• Branchenbegrenzung könnte vielen Unternehmen den Stecker ziehen

• Einschränkung wird Abwanderung und Arbeitsplatzverluste nicht verhindern können

 

Der Industriestrompreis muss kommen. Und er muss schnell kommen.

Darin stimmt der Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung (WSM) mit der IG Metall überein. „Aber er muss für alle kommen“, betont der Verband am heutigen Aktionstag der Gewerkschaften für bezahlbaren Industriestrom. „Wer den politisch gelenkten Strompreis auf ‚energieintensive Unternehmen‘ beschränkt, denkt zu kurz. Das wird die gefürchtete Abwanderung und den Verlust von Arbeitsplätzen nicht flächendeckend verhindern können“, unterstreicht WSM-Hauptgeschäftsführer Christian Vietmeyer.

 

 

Begrenzung könnte „nicht energieintensiven“ Unternehmen den Stecker ziehen

Bezahlbarer, international wettbewerbsfähiger Strom ist für jedes mittelständische Stahl und Metall verarbeitende Unternehmen überlebenswichtig. Hohe Strompreise am Standort Deutschland belasten nicht nur energieintensive Branchen wie Stahl- oder Chemieindustrie, sie treffen jede Industriesparte. 
Christian Vietmeyer: „Insbesondere die Stahl verarbeitenden Industrien in den Wertschöpfungsketten brauchen die Entlastung genauso dringend.“ Der WSM befürchtet, dass die Begrenzung auf ausgewählte Branchen bei vielen den Stecker ziehen könnte. Er spricht für rund 5.000 Unternehmen mit circa 500.000 Beschäftigten, von denen ein erheblicher Teil als „nicht energieintensiv“ eingestuft ist.

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BVT-Schlussfolgerungen und das BVT-Merkblatt für die Stahlverarbeitung (FMP-BREF)

28.02.2023

Die Europäische Kommission hat Ende letzten Jahres die BVT-Schlussfolgerungen und das BVT-Merkblatt für die Stahlverarbeitung (FMP-BREF) veröffentlicht. Damit konnte ein aufwendiger Revisionsprozess abgeschlossen werden.

Der Verband der europäischen Stahlerzeuger - EUROFER - stellt auf seiner Internetseite einen Leitfaden für die Umsetzung des BVT-Merkblattes zur Verfügung: https://nextcloud.eurofer.eu . Das Dokument soll Betreiber von IED-Anlagen mit Klarstellungen und Auslegungshilfen unterstützen.

Die BVT-Schlussfolgerungen wurden mit dem besonderen Status eines Durchführungsbeschlusses veröffentlicht. Die enthaltenen Anforderungen sind somit unmittelbar verbindlich in allen EU-Mitgliedsstaaten für IED-Anlagen anzuwenden. Sie gelten für neue Anlagen im Geltungsbereich der IED unmittelbar nach der Veröffentlichung und für bestehende IED-Anlagen spätestens nach einer Übergangsfrist von vier Jahren. Die BVT-Schlussfolgerungen enthalten neben Emissionsbandbreiten und den dazugehörigen Emissionsminderungstechniken verbindliche Anforderungen für die Genehmigung und den Betrieb von Anlagen des jeweiligen Sektors.

Für in Deutschland immissionsschutzrechtlich nach dem BImSchG genehmigungspflichtige Anlagen werden neue Anforderungen aus den Schlussfolgerungen der BVT-Merkblätter in einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift umgesetzt bzw. in der Erarbeitung der Aktualisierung der TA-Luft und durch Überarbeitung der jeweils relevanten Bundesimmissionsschutzverordnungen (BImschVen) bzw. ggf. weiterer relevanter Verordnungen berücksichtigt. Für nicht immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtige Anlagen kommen Grenzwerte beispielsweise auch in baurechtlichen Genehmigungsverfahren zur Anwendung.

Der Leitfaden soll auf Basis der Erfahrungen aus den Genehmigungsverfahren regelmäßig aktualisiert werden.

 

 

 

ArGeZ Geschäftsklima - Februar 2023

23.02.2023

Zulieferer: Rezession fällt aus oder doch nicht?

Das Geschäftsklima der deutschen Zulieferer zeigt sich im Februar auf den ersten Blick deutlich verbessert: saisonbereinigt ergibt sich ein Sprung von -5,2 Punkten auf +0,7 Punkte. Erstmals seit genau einem Jahr ist das Geschäftsklima wieder positiv!

Dennoch tut ein zweiter Blick auf die Details not: Die Verbesserung beruht lediglich auf einer Korrektur der im letzten Jahr von März bis September abgestürzten Erwartungen. Angesichts der Turbulenzen auf den Energie- und Rohstoffmärkten war dies nicht verwunderlich. Betrachtet man die aktuelle Bewertung der Geschäftsperspektiven auf Sicht von sechs Monaten ist dies eine Verbesserung gegenüber dem Vormonat um knapp zwölf Punkte. Dennoch beinhalten die Erwartungen der Zulieferer noch leichtes Rezessionspotential! Das Bild wird ergänzt durch die Einstufung der aktuellen Lage. Seit Sommer 2022 hat sich das eigentlich positive Niveau der Lagebewertung annähernd halbiert (+16,2 Punkte). Weiterlesen ...