29.09.2020

Voraussichtlich am 8. Oktober soll der Deutsche Bundestag über die Änderung des BEHG beschließen. Es geht um die Erhöhung von 10€/t CO2 auf 25€/t CO2 und um die Verordnung zur Kompensation nach § 11 Abs. 3 BEHG (Carbon Leakage-Schutz). Diesen Schutz fordern wir dringend für den industriellen Mittelstand ein. Es liegt zwar ein Eckpunktepapier des Bundesumweltministeriums dafür vor, das ist aber unzureichend. Die Gründe entnehmen Sie bitte dem beigefügten Positionspapier unseres Bündnisses Faire Energiewende, das wir bereits an zuständige Bundestagsabgeordnete gesendet haben.

Es wäre sehr hilfreich, wenn auch ausgewählte Mitgliedsunternehmen aus Ihren Verbänden – die einen im Verhältnis zur Wertschöpfung hohen Gasverbrauch haben - einen Brief an ihren Wahlkreisabgeordneten noch in dieser Woche senden könnten. Das angefügte Positionspapier könnte einem solchen persönlichen Schreiben angefügt werden.

Falls auch Sie Bundestagsabgeordnete aus Ihrem Wahlkreis auf das Thema Eckpunkten einer Carbon-Leakage Verordnung im BEHG ansprechen möchten, können Sie den unten formulierten Textvorschlag mit dem angefügten Papier nutzen. Das vorliegende Eckpunkte-Papier des BMU für eine dringend notwendige Entlastungsverordnung nach § 11 Abs. 3 BEHG ist jedenfalls unzureichend. Der Bundestag darf die Änderung des BEHG am 8.10. deshalb nicht beschließen.

 

Sehr geehrte(r)…

 am 8.10. soll der Deutsche Bundestag über die Änderungen zum Brennstoffemissionshandelsgesetz beschließen. Die Bundesregierung hat Eckpunkte für eine Verordnung im Brennstoffemissionshandel beschlossen, die Carbon-Leakage verhindern und somit wirksamen Klimaschutz sicherstellen sollen. Dies ist im Grundsatz zu begrüßen, allerdings wird das Ziel nicht erreicht. Daher darf der Bundestag auf dieser Grundlage nicht den auf 25 €/Tonne erhöhten CO₂-Preis für 2021 beschließen. Erst wenn ein wirksamer Carbon-Leakage-Schutz in Form einer beihilferechtlich genehmigten Verordnung organisiert ist, darf die CO₂-Bepreisung beginnen. Andernfalls beschließt das Parlament die Deindustrialisierung Deutschlands und ein Industrieförderprogramm für unsere Nachbarländer.

 Die Bundesregierung hat sich im Herbst 2019 entschieden, den Klimaschutz in Deutschland durch die Einführung eines neuen nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) weiter voran zu treiben. Dadurch sollen insbesondere die Bereiche Gebäude und Verkehr einen erheblich größeren Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen leisten als bisher. Durch die Einführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) müssen die Inverkehrbringer von Brennstoffen CO2-Zertifikate erwerben. Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden dann mit der Brennstoffrechnung an die Kunden auch aus der mittelständischen Industrie weitergegeben.

 § 11 Abs. 3 BEHG sieht bislang vor, dass die Vermeidung von Carbon-Leakage und der Erhalt der EU-weiten und internationalen Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen durch die Bundesregierung zu regeln ist, wobei ein Vorrang der finanziellen Unterstützung klimafreundlicher Investitionen postuliert wird.

 Dieser Carbon-Leakage-Schutz ist dringend notwendig, da von den nationalen CO₂-Preisen vorrangig kleine und mittelständische Unternehmen betroffen sein werden, für die der CO₂-Preis einen Wettbewerbsnachteil in einem Binnenmarkt bedeutet. Gerade diejenigen Unternehmen, die weder die technischen noch die finanziellen Möglichkeiten haben, auf den Preis zu reagieren, sind vom Risiko der Abwanderung betroffen. Dieses hohe Carbon-Leakage-Risiko ist mittlerweile unumstritten und auch Grundlage für das nun vorliegende Eckpunktepapier.

Leider zeigt das Papier noch keinen hinreichenden Lösungsweg für das hohe Carbon-Leakage-Risiko auf. Vielmehr verdeutlichen die bisherigen Ansätze die hohe Komplexität und die damit einhergehenden zahlreichen Unsicherheiten.  Dies gilt insbesondere für ein System, welches in der Praxis weltweit noch nie erprobt wurde. Das Eckpunktpapier bietet daher keine Grundlage, um den Risiken des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) zu begegnen und erst recht nicht, um einen höheren CO₂-Preis zu beschließen.

Das Positionspapier des Bündnisses faire Energiewende (www.faire-energiewende.de), zu dem auch unser Dachverband WSM gehört, zu den Eckpunkten der Carbon-Leakage Verordnung im BEHG füge ich an.

Ich möchte Sie dringend bitten, der Gesetzänderung noch nicht zuzustimmen. Andernfalls besteht eine erhebliche Gefahr, dass für unser Unternehmen gar kein oder kein wirksamer Schutz kommt und wir die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber unseren europäischen Nachbarn ab dem nächsten Jahr verlieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Geschäftsklimaindex steigt

28.11.2023

Die Stimmung in den Stahl und Metall verarbeitenden Industrien in Deutschland scheint im Oktober eine Trendwende einzuleiten. Die Einschätzung der aktuellen Geschäftslage fällt im Vergleich zum Vormonat um 1,1 Saldenpunkte weniger negativ aus.

Die Geschäftserwartungen bleiben zwar von Pessimismus geprägt, jedoch schätzen inzwischen 10,7 Prozent der Unternehmer ihre Zukunftsaussichten positiv ein, im Vormonat waren es lediglich 5,8 Prozent. Die Mehrzahl der Unternehmer dürfte ihre Einschätzung zum ifo-Geschäftsklima vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. November 2023 zum Klima- und Transformationsfonds abgegeben haben. Daher bleibt abzuwarten, ob sich der Aufwärtstrend des Geschäftsklimas in der nächsten Umfrage verfestigt.

 

 WSM Geschäftsklimaindex

 ArGeZ Geschäftsklimaindex 

 ifu-Geschäftsklimaindex

 

 

Goliath profitiert, David bleibt auf der Strecke

16.11.2023

Im Rahmen der Kampagne „Wir.formen.Fortschritt“ kritistier Christian Vietmeyer, Hauptgeschäftsführer des Wirtschaftsverbandes Stahl- und Metallverarbeitung (WSM), dass das Strompreispaket vielleicht wenigen stromintensiven Konzernen nutzt, der Mittelstand aber nichts davon hat. Zahlen belegen das Missverhältnis: Geringere Netzentgelte, weiterhin reduzierte Abgaben, Umlagen und Steuern bringen Konzerne nach Berechnungen des WSM 2024 auf einen Strompreis von rund 8,3 Cent pro Kilowattstunde. Für mittelständische Stahl- und Metallverarbeiter werden es rund 16,3 Cent sein.

Lesen Sie die ganze Pressenmitteilung …

 

 

 

 

Pressemitteilung zur Strompreis-Einigung der Bundesregierung

16.11.2023

Strompreis-Einigung der Bundesregierung ein „Schlag ins Gesicht des energieintensiven Mittelstands“

• Lösung der Koalition zielt komplett am deutschen Mittelstand vorbei
• Strom für Mittelständler (16,3 Cent / kWh) künftig rund doppelt so teuer wie für Konzerne (8,3 Cent / kWh)
• Internationale Wettbewerbsfähigkeit nach Koalitionsvereinbarung stärker gefährdet denn je
• Mittelständler verlieren zunehmend die Geduld mit der Arbeit der Bundesregierung

Christian Vietmeyer, Hauptgeschäftsführer des Wirtschaftsverbandes Stahl- und Metallverarbeitung e.V. (WSM), hat eine klare Meinung zur Koalitionseinigung in Sachen Strompreisreduzierung: „Das Paket, auf das sich die Bundesregierung geeinigt hat, hilft allenfalls den wenigen besonders stromintensiven Konzernen. Für die 5.000 mittelständischen Unternehmen der stahl- und metallverarbeitenden Industrie ist es allerdings ein Schlag ins Gesicht.“ Die vom WSM vertretenen Unternehmen stellen keinen Stahl her, verarbeiten diesen aber zu Komponenten, die beispielsweise im Windkraftanlagenbau, in E-Motoren oder im Gleisbau benötigt werden. „Der Plan der Bundesregierung führt dazu, dass energieintensive Unternehmen, die Stahl und Metall verarbeiten und somit erst für die Energie- und die Mobilitätswende nutzbar machen, künftig nahezu doppelt so viel für ihren Strom bezahlen wie diejenigen, die den Stahl produzieren“, erklärt Vietmeyer.

WSM-Berechnung: Für Konzerne zufriedenstellend, für den Mittelstand eine Katastrophe Während energieintensive Konzerne dank geringerer Netzentgelte sowie der Verlängerung der bestehenden Reduzierungen von Abgaben, Umlagen und Steuern nach Berechnungen des Wirtschaftsverbandes Stahl- und Metallverarbeitung im kommenden Jahr durchaus einen Strompreis von etwa 8,3 Cent / kWh oder niedriger für sich realisieren können, ändert sich an der Situation der mittelständischen Stahl- und Metallverarbeitung infolge der geplanten Maßnahmen wenig. Der WSM geht davon aus, dass sich der Strompreis für seine Betriebe durch die Maßnahmen der Bundesregierung im besten Fall auf 16,3 Cent / kWh reduzieren lässt ...

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Pressemitteilung Bündnis Faire Energiewende zum Strompreispaket der Bundesregierung

09.11.2023

Strompreispaket enthält Licht und Schatten für den energieintensiven industriellen Mittelstand

Die Bundesregierung hat ihr lange erwartetes Strompreispaket präsentiert. Das Paket enthält für den industriellen Mittelstand sowohl Licht als auch Schatten, ist insgesamt aber eher enttäuschend. Es bleibt weit hinter den vom Bundeswirtschaftsministerium und der SPD-Bundestagsfraktion als dringend notwendig erachteten Maßnahmen zurück.

Die geplante Senkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe auf den europarechtlich zulässigen Mindestsatz ist zu begrüßen. Damit ist dann auch die drohende Streichung des für die Unternehmen so wichtigen Spitzenausgleichs erledigt. Für energieintensive Betriebe wird dadurch jedoch faktisch keine Entlastung erreicht. Problematisch sind die zeitliche Befristung der Maßnahmen sowie der Finanzierungsvorbehalt ab 2026. So fehlt den Unternehmen weiterhin die notwendige Planungssicherheit für Investitionsentscheidungen am Standort Deutschland.“

Lesen Sie die ganze Pressemitteilung.

 

 

 

Industriestrategie des BMWK

30.10.2023

Am 24.10.2023 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ein Strategiepapier für eine „Industriepolitik in der Zeitenwende“ veröffentlicht.

Mit dem Festhalten an seinem Vorschlag für einen Brückenstrompreis und dem Erhalt des Spitzenausgleichs vertritt das BMWK grundsätzlich die richtige politische Strategie zur Unterstützung der deutschen Industrie. Auch die Fachvereinigung setzt sich für den Stahl- und Industriestandort Deutschland ein und unterstützt die Forderung der Stahl- und Grundstoffindustrie nach einem Brückenstrompreis. Die Empfehlungen einiger beratender Ökonomen, die Abwanderung energieintensiver Industrien aufgrund einer perspektivisch zu erwartenden Energieverknappung und nicht wettbewerbsfähiger Energiepreise regelrecht zu forcieren, lehnen wir nachdrücklich ab.

Um jedoch auch die der Stahlerzeugung nachgelagerte stahlgebundene Wertschöpfungskette in Deutschland zu erhalten, benötigen auch die Stahlabnehmer wettbewerbsfähige Energiepreise. Alle in Deutschland ansässigen Unternehmen schultern insbesondere aufgrund erheblicher staatlicher Abgaben im internationalen Vergleich nachweislich unverhältnismäßig hohe Energiepreise.

Neben den von den Unternehmen umgesetzten Maßnahmen zur Optimierung der Energieeffizienz kann ein temporärer Industriestrompreis das produzierende Gewerbe dabei unterstützen, einen Teil der hohen Energiekosten bis zu einer erst mittel- bis langfristig zu erwartenden Erweiterung des Angebotes an Strom aus regenerativen Energien oder einer Überarbeitung der Netzentgeltsystematik zu kompensieren. Die Finanzierung der Netzentgelte aus dem Bundeshaushalt könnte eine zusätzliche Option für die zügige Implementierung eines international wettbewerbsfähigen Energiepreisniveaus sein.

Auch bei der Energiesteuer bleibt das Strategiepapier des BMWK hinter den Erwartungen der mittelständischen Industrie zurück; der Erhalt des Spitzenausgleichs für energieintensive Unternehmen ist hingegen zu begrüßen.

Zur Beförderung der Klimaneutralität setzt das BMWK weiterhin auf CO2-Bepreisung und Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Doch ein europäischer Grenzausgleichsmechanismus für Exporte ist bis dato nicht absehbar und die mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz seit 2021 bislang ausschließlich in Deutschland eingeführte CO2-Bepreisung benachteiligt die Unternehmen der sog. kleinen Industrie bereits im innereuropäischen Wettbewerb. Der nationale Emissionshandel sollte daher mindestens bis zur vollständigen Revision des Europäischen Emissionshandelssystems im Jahr 2027 ausgesetzt werden.

Eine die industrielle Transformation auf nationaler und europäischer Ebene zwischenzeitlich stringent flankierende Regulierung macht die den Transformationsprozess unnötig verteuernden staatlichen CO2-Abgaben im Grunde jedoch heute schon gänzlich obsolet.

Die vom BMWK benannten strategischen Ansätze zur Sicherung einer ausreichenden Anzahl von Fachkräften, für den Bürokratieabbau und die Implementierung grüner Leitmärkte müssen sich erst an ihrer Umsetzung messen lassen und bedürfen weiterer Konkretisierungen. Immerhin sind mit dem am 25.10.2023 vom Bundeskabinett beschlossenen Sonderbericht und dem Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 30. August 2023 zu einem Eckpunktepapier für ein viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) bereits konkrete Maßnahmen zum Bürokratieabbau zu erwarten.

 Industriepolitik in der Zeitenwende