18.03.2020

 

Im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie möchten wir auf das „Handbuch der betrieblichen Pandemieplanung“ hinweisen: 

https://www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/themen_a_z/biologisch/pandemieplanung/handbuch-betriebl_pandemieplanung.pdf

Dort werden Vorschläge für eine Arbeitsorganisation gemacht. Dazu aus dem Handbuch:

„Das Handbuch kann für alle Betriebe eingesetzt werden. Es richtet sich in erster Linie an mittelgroße Betriebe, die sich bislang wenig oder nur grundsätzlich mit der Pandemieplanung befasst haben. Großbetriebe haben in der Regel diese Planungen abgeschlossen. In Kleinbetrieben ist eine Planung nur eingeschränkt möglich, da bei einer kleinen Personenzahl eine sichere Personalplanung wegen der Dominanz des Zufalls nicht oder nur schwer zu verwirklichen ist. Trotzdem sollte sich der Unter-nehmer auch hier mit der vorliegenden Problematik auseinandersetzen.“

Im Handbuch sind umfangreich Checklisten vorhanden, die genutzt werden können. In Bezug auf die aktuelle Pandemiesituation werden Themen (u.a. mit Bezug auf die Arbeitsorganisation) besprochen mit Bezug auf

  •              Aufrechterhaltung Minimalbetrieb
  •              Organisatorische Maßnahmen für das Personal
  •              Externe Informationen
  •              Medizinische Maßnahmen
  •              Maßnahmen für Angehörige und Auslandsmitarbeite

Die Checkliste dazu ist ab b Seite 27 des Dokuments vorhanden.

Die möglichen „Organisatorischen Maßnahmen für das Personal“ werden ab Seite 73 detailliert beleuchtet.

Jedes Unternehmen muss jetzt individuell und auf Grundlage der eigenen Risikobewertung beurteilen, welche Maßnahmen in welcher Schärfe sinnvoll sind. Im o.g. Dokument wird bspw. die „Reaktivierung ehemaliger Mitarbeiter“ als Maßnahme beschrieben.

Außerdem noch ein Verweis auf die BAUA https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Biostoffe/FAQ/FAQ_node.html:

 

Sind bei beruflichen Tätigkeiten außerhalb von Gesundheitswesen und Labor zusätzliche Schutzmaßnahmen zum Schutz vor SARS-CoV-2 zu ergreifen?

Bei beruflichen Tätigkeiten z. B. mit Kundenkontakt (wie Einzelhandel, Gastgewerbe, Sicherheitskräfte, Handwerker, Lieferdienste), im Personentransport und in Büroräumen gelten die Bestimmungen und Empfehlungen zu Infektionsschutz und Hygiene. Zu Grunde gelegt wird dabei, dass an diesen Arbeitsplätzen die Infektionsgefährdung i.d.R. nicht höher ist als beim alltäglichen, sozialen Miteinander außerhalb beruflicher Tätigkeiten, d.h. beim Aufenthalt im öffentlichen Raum, bei Veranstaltungen, z. B. Fußballstadion.

Hier sind die üblichen Maßnahmen wie Händehygiene, Husten- und Niesetikette sowie Verhaltensregeln im Umgang mit Menschen in der Öffentlichkeit zu berücksichtigen.

Die für solche Situationen derzeit bekannten Risiken und empfohlenen Schutzmaßnahmen mit Bezug zu SARS-CoV-2 sind in den FAQ des RKI wiedergegeben:

www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html

 

 

Das von Bundestag und Bundesrat am 13. März 2020 im Eilverfahren beschlossene Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld wurde am 14. März 2020, im Bundesgesetzblatt verkündet. Es ist am 15. März 2020 in Kraft getreten. Das Gesetz ermächtigt die Bundesregierung dazu, Verordnungen mit erleichterten Kurzarbeitergeldregelungen zu erlassen (vgl. Rundschreiben IV/026/20 vom 13. März 2020). Diese Ermächtigung ist befristet bis einschließlich 31. Dezember 2021. Entsprechende Verordnungen sollen schnellstmöglich beschlossen werden.

Nach Verlautbarungen des Bundesarbeitsministeriums sollen die Erleichterungen rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten können: https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/mit-kurzarbeit-gemeinsam-beschaeftigung-sichern.html

Darüber hinaus finden Sie hier eine Information zu Entschädigungsleistungen bei Mitarbeitern in Quarantäne nach dem Infektionsschutzgesetz. Nach § 56 IfSG werden Lohnkosten erstattet.

 

 

 

WSM PM: Der Industriestrompreis muss schnell kommen – für alle

09.03.2023

• WSM begrüßt heutigen Aktionstag der IG Metall für bezahlbaren Industriestrom

• Tarif muss aber für alle Industrieunternehmen gelten – nicht nur für „energieintensive“

• Branchenbegrenzung könnte vielen Unternehmen den Stecker ziehen

• Einschränkung wird Abwanderung und Arbeitsplatzverluste nicht verhindern können

 

Der Industriestrompreis muss kommen. Und er muss schnell kommen.

Darin stimmt der Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung (WSM) mit der IG Metall überein. „Aber er muss für alle kommen“, betont der Verband am heutigen Aktionstag der Gewerkschaften für bezahlbaren Industriestrom. „Wer den politisch gelenkten Strompreis auf ‚energieintensive Unternehmen‘ beschränkt, denkt zu kurz. Das wird die gefürchtete Abwanderung und den Verlust von Arbeitsplätzen nicht flächendeckend verhindern können“, unterstreicht WSM-Hauptgeschäftsführer Christian Vietmeyer.

 

 

Begrenzung könnte „nicht energieintensiven“ Unternehmen den Stecker ziehen

Bezahlbarer, international wettbewerbsfähiger Strom ist für jedes mittelständische Stahl und Metall verarbeitende Unternehmen überlebenswichtig. Hohe Strompreise am Standort Deutschland belasten nicht nur energieintensive Branchen wie Stahl- oder Chemieindustrie, sie treffen jede Industriesparte. 
Christian Vietmeyer: „Insbesondere die Stahl verarbeitenden Industrien in den Wertschöpfungsketten brauchen die Entlastung genauso dringend.“ Der WSM befürchtet, dass die Begrenzung auf ausgewählte Branchen bei vielen den Stecker ziehen könnte. Er spricht für rund 5.000 Unternehmen mit circa 500.000 Beschäftigten, von denen ein erheblicher Teil als „nicht energieintensiv“ eingestuft ist.

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BVT-Schlussfolgerungen und das BVT-Merkblatt für die Stahlverarbeitung (FMP-BREF)

28.02.2023

Die Europäische Kommission hat Ende letzten Jahres die BVT-Schlussfolgerungen und das BVT-Merkblatt für die Stahlverarbeitung (FMP-BREF) veröffentlicht. Damit konnte ein aufwendiger Revisionsprozess abgeschlossen werden.

Der Verband der europäischen Stahlerzeuger - EUROFER - stellt auf seiner Internetseite einen Leitfaden für die Umsetzung des BVT-Merkblattes zur Verfügung: https://nextcloud.eurofer.eu . Das Dokument soll Betreiber von IED-Anlagen mit Klarstellungen und Auslegungshilfen unterstützen.

Die BVT-Schlussfolgerungen wurden mit dem besonderen Status eines Durchführungsbeschlusses veröffentlicht. Die enthaltenen Anforderungen sind somit unmittelbar verbindlich in allen EU-Mitgliedsstaaten für IED-Anlagen anzuwenden. Sie gelten für neue Anlagen im Geltungsbereich der IED unmittelbar nach der Veröffentlichung und für bestehende IED-Anlagen spätestens nach einer Übergangsfrist von vier Jahren. Die BVT-Schlussfolgerungen enthalten neben Emissionsbandbreiten und den dazugehörigen Emissionsminderungstechniken verbindliche Anforderungen für die Genehmigung und den Betrieb von Anlagen des jeweiligen Sektors.

Für in Deutschland immissionsschutzrechtlich nach dem BImSchG genehmigungspflichtige Anlagen werden neue Anforderungen aus den Schlussfolgerungen der BVT-Merkblätter in einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift umgesetzt bzw. in der Erarbeitung der Aktualisierung der TA-Luft und durch Überarbeitung der jeweils relevanten Bundesimmissionsschutzverordnungen (BImschVen) bzw. ggf. weiterer relevanter Verordnungen berücksichtigt. Für nicht immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtige Anlagen kommen Grenzwerte beispielsweise auch in baurechtlichen Genehmigungsverfahren zur Anwendung.

Der Leitfaden soll auf Basis der Erfahrungen aus den Genehmigungsverfahren regelmäßig aktualisiert werden.

 

 

 

ArGeZ Geschäftsklima - Februar 2023

23.02.2023

Zulieferer: Rezession fällt aus oder doch nicht?

Das Geschäftsklima der deutschen Zulieferer zeigt sich im Februar auf den ersten Blick deutlich verbessert: saisonbereinigt ergibt sich ein Sprung von -5,2 Punkten auf +0,7 Punkte. Erstmals seit genau einem Jahr ist das Geschäftsklima wieder positiv!

Dennoch tut ein zweiter Blick auf die Details not: Die Verbesserung beruht lediglich auf einer Korrektur der im letzten Jahr von März bis September abgestürzten Erwartungen. Angesichts der Turbulenzen auf den Energie- und Rohstoffmärkten war dies nicht verwunderlich. Betrachtet man die aktuelle Bewertung der Geschäftsperspektiven auf Sicht von sechs Monaten ist dies eine Verbesserung gegenüber dem Vormonat um knapp zwölf Punkte. Dennoch beinhalten die Erwartungen der Zulieferer noch leichtes Rezessionspotential! Das Bild wird ergänzt durch die Einstufung der aktuellen Lage. Seit Sommer 2022 hat sich das eigentlich positive Niveau der Lagebewertung annähernd halbiert (+16,2 Punkte). Weiterlesen ...

 

 

 

 

 

 

WSM PM - Es läuft nicht!

16.02.2023

In der deutschen Verkehrsinfrastruktur hakt es gewaltig, viele Unternehmen sind abgeschnitten und miserabel erreichbar. Mit weitreichenden Konsequenzen. Grund genug für den WSM eine Pressemitteilung zu dem Thema zu versenden.

 

Es läuft nicht: Straßen miserabel, Brücken marode – Industrie mürbe

• Unternehmen abgeschnitten – nicht erreichbar für Mitarbeiter, Zulieferer, Kunden
• Umwege gefährden Transformation, Klima und Kreislaufwirtschaft
• Sanierungsbedürftiges Verkehrsnetz wird zum Standortnachteil – Abwanderung befürchtet

Marode Brücken, miserable Straßen, mangelnde Verbindungen. Auf Deutschlands Routen läufts nicht. „Wir brauchen dringend Sanierungen und einen zügigen Straßenausbau“, appelliert Christian Vietmeyer an die Politik. Der Hauptgeschäftsführer des Wirtschaftsverbandes Stahl- und Metallverarbeitung (WSM) unterstreicht die Konsequenzen der desaströsen Verkehrsinfrastruktur: „Sie bedroht vom Straßennetz abgeschnittene Unternehmen, belastet das Klima und gefährdet die für die Transformation notwendige Kreislaufwirtschaft.“

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WSM PM: „Ja“ zur Industrie viel wichtiger als „Jahr der Industrie“

16. Januar 2023

• Minister Habecks Slogan muss langfristige politische Strategie folgen
• Mittelständische Unternehmen brauchen klares Bekenntnis zum Standort Deutschland
• „Aus Abhängigkeiten befreien wir uns nur mit funktionierenden Wertschöpfungsketten“ 

„2023 ist laut Minister Habeck das ‚Jahr der Industrie‘ – diesem Slogan muss ein ‚Ja‘ zur Industrie folgen. Mit klarem Bekenntnis zum industriellen Mittelstand, nicht nur zur Großindustrie“, so Holger Ade, Leiter Industrie- und Energiepolitik beim Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung (WSM). Der für den Industriestandort Deutschland „systemrelevante“ Mittelstand braucht zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen die gleiche politische Unterstützung wie die Konzernwelt.

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