Die EU Richtlinie 2010/75 vom 24. November 2010 (IED) über Industrieemissionen zur Vermeidung oder Verminderung der Umweltverschmutzung fordert, dass Industrieanlagen mit besten verfügbaren Techniken verwendet werden. Diese werden für die jeweiligen Industriebranchen in sogenannten BVT-Merkblättern veröffentlicht. Die Industrieemissionsrichtlinie ist die wichtigste europäische Regelungsgrundlage für die Zulassung und den Betrieb großer Industrieanlagen. Durch die in nationales Recht umzusetzenden und somit gesamteuropäisch harmonisierten Umweltstandards soll in allen Mitgliedsstaaten die Grundlage für europaweit einheitliche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden.
Der Inhalt der BVT-Merkblätter wird von einer „Technischen Arbeitsgruppe“ aus Vertretern der EU-Kommission, der EU-Mitgliedstaaten, Industrievertretern und Nichtregierungsumweltorganisationen nach den in einem Durchführungsbeschluss der EU-Kommission vom 10. Februar 2012 festgelegten Rahmenbedingungen für die Erstellung von BVT-Merkblättern erarbeitet.
Die Anlagen der Kaltwalzindustrie entsprechen dem Stand der Technik, wie er in dem für die Stahl verarbeitende Industrie geltenden BVT-Merkblatt, der sog. Ferrous Metals Processing (FMP) BREF, beschrieben wird. Im November 2016 wurde eine Revision des im Jahr 2001 veröffentlichten BVT-Merkblattes für die Stahl verarbeitende Industrie eingeleitet. Die in einem sechsjährigen Revisionsprozess entstandenen aktuellen BVT-Schlussfolgerungen wurden am 04. November 2022 mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft gesetzt. Auch die Veröffentlichung des gesamten BVT-Merkblattes wurde von der Europäischen Kommission noch für dieses Jahr angekündigt.