28.02.2023

Die Europäische Kommission hat Ende letzten Jahres die BVT-Schlussfolgerungen und das BVT-Merkblatt für die Stahlverarbeitung (FMP-BREF) veröffentlicht. Damit konnte ein aufwendiger Revisionsprozess abgeschlossen werden.

Der Verband der europäischen Stahlerzeuger - EUROFER - stellt auf seiner Internetseite einen Leitfaden für die Umsetzung des BVT-Merkblattes zur Verfügung: https://nextcloud.eurofer.eu . Das Dokument soll Betreiber von IED-Anlagen mit Klarstellungen und Auslegungshilfen unterstützen.

Die BVT-Schlussfolgerungen wurden mit dem besonderen Status eines Durchführungsbeschlusses veröffentlicht. Die enthaltenen Anforderungen sind somit unmittelbar verbindlich in allen EU-Mitgliedsstaaten für IED-Anlagen anzuwenden. Sie gelten für neue Anlagen im Geltungsbereich der IED unmittelbar nach der Veröffentlichung und für bestehende IED-Anlagen spätestens nach einer Übergangsfrist von vier Jahren. Die BVT-Schlussfolgerungen enthalten neben Emissionsbandbreiten und den dazugehörigen Emissionsminderungstechniken verbindliche Anforderungen für die Genehmigung und den Betrieb von Anlagen des jeweiligen Sektors.

Für in Deutschland immissionsschutzrechtlich nach dem BImSchG genehmigungspflichtige Anlagen werden neue Anforderungen aus den Schlussfolgerungen der BVT-Merkblätter in einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift umgesetzt bzw. in der Erarbeitung der Aktualisierung der TA-Luft und durch Überarbeitung der jeweils relevanten Bundesimmissionsschutzverordnungen (BImschVen) bzw. ggf. weiterer relevanter Verordnungen berücksichtigt. Für nicht immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtige Anlagen kommen Grenzwerte beispielsweise auch in baurechtlichen Genehmigungsverfahren zur Anwendung.

Der Leitfaden soll auf Basis der Erfahrungen aus den Genehmigungsverfahren regelmäßig aktualisiert werden.