28.08.2014
Das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ist in Kraft getreten: Zahlungsziele von mehr als 30 Tagen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in der Regel unwirksam.

Nähere Informationen für Mitglieder sind in der Geschäftsstelle erhältlich.