29.09.2020

Voraussichtlich am 8. Oktober soll der Deutsche Bundestag über die Änderung des BEHG beschließen. Es geht um die Erhöhung von 10€/t CO2 auf 25€/t CO2 und um die Verordnung zur Kompensation nach § 11 Abs. 3 BEHG (Carbon Leakage-Schutz). Diesen Schutz fordern wir dringend für den industriellen Mittelstand ein. Es liegt zwar ein Eckpunktepapier des Bundesumweltministeriums dafür vor, das ist aber unzureichend. Die Gründe entnehmen Sie bitte dem beigefügten Positionspapier unseres Bündnisses Faire Energiewende, das wir bereits an zuständige Bundestagsabgeordnete gesendet haben.

Es wäre sehr hilfreich, wenn auch ausgewählte Mitgliedsunternehmen aus Ihren Verbänden – die einen im Verhältnis zur Wertschöpfung hohen Gasverbrauch haben - einen Brief an ihren Wahlkreisabgeordneten noch in dieser Woche senden könnten. Das angefügte Positionspapier könnte einem solchen persönlichen Schreiben angefügt werden.

Falls auch Sie Bundestagsabgeordnete aus Ihrem Wahlkreis auf das Thema Eckpunkten einer Carbon-Leakage Verordnung im BEHG ansprechen möchten, können Sie den unten formulierten Textvorschlag mit dem angefügten Papier nutzen. Das vorliegende Eckpunkte-Papier des BMU für eine dringend notwendige Entlastungsverordnung nach § 11 Abs. 3 BEHG ist jedenfalls unzureichend. Der Bundestag darf die Änderung des BEHG am 8.10. deshalb nicht beschließen.

 

Sehr geehrte(r)…

 am 8.10. soll der Deutsche Bundestag über die Änderungen zum Brennstoffemissionshandelsgesetz beschließen. Die Bundesregierung hat Eckpunkte für eine Verordnung im Brennstoffemissionshandel beschlossen, die Carbon-Leakage verhindern und somit wirksamen Klimaschutz sicherstellen sollen. Dies ist im Grundsatz zu begrüßen, allerdings wird das Ziel nicht erreicht. Daher darf der Bundestag auf dieser Grundlage nicht den auf 25 €/Tonne erhöhten CO₂-Preis für 2021 beschließen. Erst wenn ein wirksamer Carbon-Leakage-Schutz in Form einer beihilferechtlich genehmigten Verordnung organisiert ist, darf die CO₂-Bepreisung beginnen. Andernfalls beschließt das Parlament die Deindustrialisierung Deutschlands und ein Industrieförderprogramm für unsere Nachbarländer.

 Die Bundesregierung hat sich im Herbst 2019 entschieden, den Klimaschutz in Deutschland durch die Einführung eines neuen nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) weiter voran zu treiben. Dadurch sollen insbesondere die Bereiche Gebäude und Verkehr einen erheblich größeren Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen leisten als bisher. Durch die Einführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) müssen die Inverkehrbringer von Brennstoffen CO2-Zertifikate erwerben. Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden dann mit der Brennstoffrechnung an die Kunden auch aus der mittelständischen Industrie weitergegeben.

 § 11 Abs. 3 BEHG sieht bislang vor, dass die Vermeidung von Carbon-Leakage und der Erhalt der EU-weiten und internationalen Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen durch die Bundesregierung zu regeln ist, wobei ein Vorrang der finanziellen Unterstützung klimafreundlicher Investitionen postuliert wird.

 Dieser Carbon-Leakage-Schutz ist dringend notwendig, da von den nationalen CO₂-Preisen vorrangig kleine und mittelständische Unternehmen betroffen sein werden, für die der CO₂-Preis einen Wettbewerbsnachteil in einem Binnenmarkt bedeutet. Gerade diejenigen Unternehmen, die weder die technischen noch die finanziellen Möglichkeiten haben, auf den Preis zu reagieren, sind vom Risiko der Abwanderung betroffen. Dieses hohe Carbon-Leakage-Risiko ist mittlerweile unumstritten und auch Grundlage für das nun vorliegende Eckpunktepapier.

Leider zeigt das Papier noch keinen hinreichenden Lösungsweg für das hohe Carbon-Leakage-Risiko auf. Vielmehr verdeutlichen die bisherigen Ansätze die hohe Komplexität und die damit einhergehenden zahlreichen Unsicherheiten.  Dies gilt insbesondere für ein System, welches in der Praxis weltweit noch nie erprobt wurde. Das Eckpunktpapier bietet daher keine Grundlage, um den Risiken des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) zu begegnen und erst recht nicht, um einen höheren CO₂-Preis zu beschließen.

Das Positionspapier des Bündnisses faire Energiewende (www.faire-energiewende.de), zu dem auch unser Dachverband WSM gehört, zu den Eckpunkten der Carbon-Leakage Verordnung im BEHG füge ich an.

Ich möchte Sie dringend bitten, der Gesetzänderung noch nicht zuzustimmen. Andernfalls besteht eine erhebliche Gefahr, dass für unser Unternehmen gar kein oder kein wirksamer Schutz kommt und wir die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber unseren europäischen Nachbarn ab dem nächsten Jahr verlieren.

 

Mit freundlichen Grüßen