04.06.2020

Der Koalitionsausschuss hat gestern ein Konjunkturpaket ("Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken") mit einem geplanten Volumen von 130 Mrd. Euro beschlossen. Die notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen sollen von den Koalitionsfraktionen zügig auf den Weg gebracht werden.  

Eine Zusammenfassung der Maßnahmen des Konjunkturpakets und eine ergänzende Übersicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion finden Sie hier.

 

Auf folgende steuerpolitische Maßnahmen weisen wir besonders hin:

  • Befristet vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 wird der Umsatzsteuersatz von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent gesenkt.

  • Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird verschoben auf den 26. Des Folgemonats. Dies soll Unternehmen einen Liquiditätseffekt von ca. 5 Mrd. Euro geben.

  • Der steuerliche Verlustrücktrag wird gesetzlich für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (Zusammenveranlagung) erweitert. Es soll ein Mechanismus eingeführt werden, mit dem dieser Rücktrag unmittelbar finanzwirksam schon in der Steuererklärung 2019 nutzbar gemacht werden kann, z. B. über die Bildung einer steuerlichen Corona-Rücklage.

  • Zudem wird eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25 Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt.

  • Das Körperschaftsteuerrecht wird teilweise „modernisiert“ u. a. durch ein Optionsmodell zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften und die Anhebung des Ermäßigungsfaktors bei Einkünften aus Gewerbebetrieb auf das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags.

  • Die steuerliche Forschungszulage wird rückwirkend zum 1. Januar 2020 befristet bis zum 31. Dezember 2023 auf eine Mio. Euro pro Unternehmen verdoppelt.

  • Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung soll attraktiver ausgestaltet werden.